Saatgutpolitik

 

Aktuelles

  • Hoch die Gabeln – Für die Vielfalt
    Europaweite Petition „Hoch die Gabeln – Für die Vielfalt!“ muss weiter wachsen Der Vorschlag zum neuen EU-Saatgutrecht, den dieEuropäischen Kommission im Juli 2023 vorlegte, bedroht die Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt massiv. Dagegen wurde im November 2023 die internationale Petition „Hoch die Gabeln – Für die Vielfalt“ ins Leben gerufen, denn Vielfalt muss oberste Priorität im EU-Saatgutrecht haben. Bis Ende Februar haben über 80.000 Personen diese Petition unterschrieben. Die EU-weite Petition „Hoch die Gabeln – Für die Vielfalt!“ verlangt deutliche Verbesserungen des Vorschlags zu einem neuen EU-Saatgutrecht. Sie fordert die EU-Institutionen und EU-Landwirtschaftsminister:innen auf, den Vorschlag … Weiterlesen: Hoch die Gabeln – Für die Vielfalt
  • EU-Saatgut-Recht Petition
    Hoch die Gabeln – für die Vielfalt! EU weite Petition fordert fundamentale Verbesserung des Vorschlages für das neue EU Saatgutrecht. Im Juli 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein neues EU-Saatgutrecht vor. Dieser Entwurf zielt auf eine tiefgreifende bürokratische Kontrolle im Saatgutbereich und auf strikte Reglementierungen von Erhalter:innen der Kulturpflanzenvielfalt ab. Anstatt das Saatgutrecht im Sinne der genetischen Vielfalt unserer Kulturpflanzen auf den Äckern und in den Gärten, im Sinne der Nachhaltigkeit und im Sinne des Gemeinwohls zu gestalten, orientiert sich der Entwurf der Kommission an den Interessen der internationalen Saatgutindustrie und gefährdet die … Weiterlesen: EU-Saatgut-Recht Petition
  • EU-Kommission arbeitet an neuem Reformvorschlag zum Saatgutrecht
    Seit über einem Jahr nimmt die EU-Kommission (DG SANTE[1]) erneut eine Reform der EU-Saatgutverordnung in Angriff und hat bereits im April 2021 ein Optionenpapier zur Vorbereitung veröffentlicht. Zu diesem Papier konnten Interessengruppen wie Sortenämter, Pflanzenzüchter*innen oder Saatgutinitiativen im Juni/Juli 2021 ihre Stellungnahmen einbringen. Weiterhin gab es von Januar bis März 2022 eine EU weite öffentliche Online-Befragungsaktion zu den Reformoptionen. Im Laufe der nächsten Monate wertet die Kommission die Ergebnisse der Befragungen aus und führt eine Folgenabschätzung für die neuen Rechtsvorschläge durch. Ende 2022 will die EU-Kommission ihren Vorschlag für die neue Saatgutverordnung vorlegen (Zur Webseite der … Weiterlesen: EU-Kommission arbeitet an neuem Reformvorschlag zum Saatgutrecht

NO PATENTS ON SEEDS! (Keine Patente auf Saatgut! e.V.) fordert
internationale Konferenz um Patente auf Saatgut zu stoppen

Keine Patente auf Saatgut! hat am 25. November 2021 eine Petition für die Einberufung einer internationalen Konferenz gestartet. Gefordert wird, dass die MinisterInnen der Vertragsstaaten des Europäischen Patentamtes (EPA) sich binnen eines Jahres zu einer Konferenz treffen und wirksame Maßnahmen gegen Patente auf die konventionelle Zucht von Pflanzen und Tieren ergreifen. Patente auf Verfahren, die auf Kreuzung, Selektion oder zufälligen Mutationen beruhen, müssen ebenso
ausgeschlossen werden wie die Ausweitung von Ansprüchen von Gentechnik-Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere.
Der VERN e.V. unterstützt diese Petition.
Weiterlesen: https://www.no-patents-on-seeds.org/index.php/de/petition

Stellungnahme des VERN zu Reform of EU Plant Reproductive Material (PRM) marketing legislation

Im März 2014 wurde der Gesetzesvorschlag der Kommission für ein neues EU-Saatgut- Gesetz vom Europäischen Parlament mit überaus breiter Mehrheit abgelehnt. Seither hat die zuständige EU-Generaldirektion (DG SANCO) weiter an der Reform der EU-Saatgutgesetzgebung gearbeitet und im Sommer 2014 eine Stakeholder-Befragung durchgeführt an der sich der VERN e.V. im September 2014 beteiligt hat.

Unsere Position finden Sie hier.


VERN Brief ans EU-Parlament

Brief vom 5.03.2014 an den Präsidenten und die deutschsprachigen Fraktionsvorsitzenden des europäischen Parlaments, den Entwurf zur Saatgutverordnung am 13. März 2014 zur grundlegenden Überarbeitung an die Kommission zurückzuweisen.

Den Brief finden Sie hier.


VERN-Brief an die Abgeordneten des Agrarausschusses der EU

In einem Brief an die Abgeordneten des Agrarausschusses der EU hat der VERN e.V. am 6.12.2013 erneut seine Positionen zum Entwurf des EU-Saatgutgesetzes dargestellt, um erneut deutlich zu machen das dringend Änderungen vorgenommen werden müssen.

Den Brief an die Abgeordneten des Agrarausschusses finden Sie hier.


Stellungnahme des VERNs zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Saatgutverordnung vom 6. Mai 2013

Saatgutrecht und Sortenvielfalt – die Situation aus Sicht des VERN

Seit der VERN Saatgut alter Kulturpflanzensorten für verschiedene Nutzer/innen verfügbar macht, bewegt er sich, wie auch andere Saatgutinitiativen in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht die allgemein anerkannte Notwendigkeit, die Biodiversität auf den Äckern und in den Gärten zu erhalten und die nachhaltige Nutzung unserer pflanzengenetischen Ressourcen zu fördern. Auf der anderen Seite steht das Saatgutverkehrsgesetz, das verlangt, dass nur Saatgut von zugelassenen Sorten verkauft werden darf. In den letzten Jahren hat sich der Gesetzgeber bemüht, eine Regelung zu schaffen, die es Erhalterinitiativen erlaubt, das Saatgut nicht (mehr) zugelassener Sorten zu verkaufen. Die „Erhaltungssortenrichtlinie“ von 2009, die die landwirtschaftlichen Arten erfasst, sowie ihre Ergänzung von 2010, die die Gemüsearten einschließt, sowie 2011 die Futterpflanzen- und Saatgutmischungsrichtlinie ermöglichen es, alte Sorten unter weniger strikten Bedingungen als neue Zuchtsorten beim Bundessortenamt eintragen zu lassen. Aus Sicht des VERN wurde mit der Erhaltungssortenrichtlinie die Hürde für die Arbeit von Saatgutinitiativen gegenüber dem Saatgutverkehrsgesetz zwar niedriger gesetzt, jedoch keineswegs beseitigt, wie der VERN in seiner Stellungnahme 2010 kritisiert (Stellungnahme von 2010). Dazu kommt, dass seit 2008 die Europäische Union eine umfassende Überarbeitung des Europäischen Saat- und Pflanzgutrechts vorbereitet. Zu der Neuausrichtung der Saatgutverordnung hat die EU-Kommission (Health&ConsumersDirectorate-General) 2011 eine sogenannte Stakeholder-Befragung durchgeführt, an der sich auch der VERN beteiligt hat (Stakeholder-Befragung). Im Frühsommer 2012 ergriff ARCHE NOAH (Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung in Österreich) die Initiative zu einem „Offenen Brief“, der vom VERN und über 250 Organisationen aus ganz Europa unter zeichnet wurde (siehe unter www.seedforall.org). Gemeinsam wird gefordert, das Saatgutrecht im Sinne der landwirtschaftlichen Artenvielfalt, Nachhaltigkeit und im Sinne des Gemeinwohls zu gestalten. Um die genetische Vielfalt unserer Kulturpflanzen auf den Äckern und in den Gärten zu beleben, muss der Rechtsrahmen an die Notwendigkeit der Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen angepasst werden. Es gibt eine große Zahl alter, vernachlässigter Sorten, die einen sehr kleinen Nutzerkreis haben und in sehr geringen Saatgutmengen vermehrt werden. Die per Gesetz vorgeschriebene bürokratische Prozedur einer Sortenanmeldung ist hier nicht gerechtfertigt. Wir fordern daher den gesamten Bereich, der der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen dient, aus der Gesetzgebung herauszulösen, damit  sich die Arten- und Sortenvielfalt in der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Praxis wieder etablieren und weiterentwickeln kann. Am 30.4. hat der VERN einen Brief an die Entscheidungsträger in der EU gesendet, mit dem Apell die EU-Saatgutverordnung im Sinne der Erhaltungsinitiativen auszugestalten (Brief an Jose Manuel Barroso – Präsident der Europäischen Kommission). Der nun am 6.5.2013 veröffentlichte Entwurf der Europäischen Kommission zur Saatgutverordnung  ist für viele europäische Saatgutinitiativen Anlass zur Sorge. Der VERN e.V. hat  eine Stellungnahme zu dem Entwurf veröffentlicht, um unsere Interessen im Sinne der Vielfalt von Kulturpflanzen aktiv zu vertreten (Stellungnahme VERN Saatgutrecht Juni 2013).

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