Die Tomaten und das Jordan-Virus

Begrenztes Sortiment an Tomaten im Compendium 2022

Vor Ort, ab Hof, bekommen Sie die ganze Vielfalt!

von Cornelia Lehmann

Für 2022 können wir Ihnen leider nur einen kleinen Teil unserer Tomatenvielfalt über das Compendium anbieten. Grund ist die Vorbeugung gegen einen neuen gefährlichen Schaderreger, das Jordan-Virus. Der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg prüft, ob unsere Bestände frei von diesem Virus sind, damit es nicht unabsichtlich mit dem Saatgut verbreitet werden kann. Im letzten Jahr wurde mit den Prüfungen begonnen, aber es konnte noch nicht das ganze Sortiment getestet werden. Alle Sorten, die die Prüfung schon bestanden haben, sind im Compendium aufgelistet. Von diesen Sorten können wir das Saatgut versenden. Viele weitere Sorten können Sie bei uns ab Hof oder direkt an unseren Infoständen bei Märkten und Festen erhalten.

Was hat es mit dem Jordan-Virus auf sich?

2014 trat ein neuer Schaderreger bei Tomaten in der Region des Flusses Jordan auf, der als Jordan-Virus bezeichnet wurde. Wissenschaftlich wird das Virus Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) genannt. Das Virus befällt vor allem Tomaten und Paprika, auch einige Zierpflanzen und Beikräuter. Es ist hochansteckend und verursachte im Tomatenanbau bereits große Schäden. Blätter befallener Pflanzen wölben sich auf und verfärben sich, Pflanzen verwelken und sterben ab. Die Früchte bekommen gelbe und orange Flecken und entwickeln nicht ihre sortentypische Fruchtfarbe.

2018 wurde das Jordan-Virus erstmals in Deutschland nachgewiesen, seit 2019 auch in anderen EU-Staaten, in den USA oder China. Das Jordan-Virus ist extrem leicht übertragbar. In Pflanzenbeständen wird es durch Hände, Kleidung oder Arbeitsgeräte übertragen. Über weite Distanzen ist das Einschleppen von infizierten Samen oder Jungpflanzen eine Gefahr.

Wegen seines großen Schadpotentials ist das Jordan-Virus seit Oktober 2018 in Deutschland als Quarantäneerreger eingestuft. Das bedeutet, dass jeder Verdacht auf Auftreten des Virus (auch von Privatgärtnern) dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden muss. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Befall bekämpft und infizierte Pflanzen vernichtet werden. Seit 2020 gilt eine EU weite Regelung, die Durchführungsverordnung (EU 2020/1191) über Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Jordan-Virus. Diese Maßnahmen beugen einer unkontrollierten Ausbreitung des Jordan-Virus vor.

Pflanzenpasspflicht

Seit Dezember 2019 gilt in der EU eine neue Pflanzengesundheitsverordnung, die einen Pflanzenpass vom Erzeuger für die „Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen“ verlangt. Der Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett, das die Freiheit der Pflanzen, Saatgut etc. von bestimmten Schaderregern, wie z. B. dem Quarantäneerreger Jordan-Virus bestätigt. Der Pflanzenpass ist Pflicht für alle Pflanzenarten, die in einer Liste der EU-Kommission aufgeführt sind. Er dient dazu, dass bei Auftreten von meldepflichtigen Schaderregern die mögliche Ursache rückverfolgt werden kann.

Pflanzenpass und VERN

Der VERN hat sich vom zuständigen Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg registrieren und ermächtigen lassen, damit er Pflanzenpässe ausstellen darf. Mit der Registriernummer DE-BB-15545 ist der VERN seit 2021 ein ermächtigtes Unternehmen zur Ausstellung von Pflanzenpässen.

Dies ist für den VERN wichtig, damit Saatgut von Tomaten und anderen Arten, die von meldepflichtigen Schaderregern betroffen sein können, über das Compendium bestellt und versendet werden dürfen. Denn der „Fernabsatz“ per Internet von Saatgut unterliegt der Pflicht zum Pflanzenpass. Alle Tomaten- und Paprikasorten, die auf Freiheit vom Jordan-Virus geprüft wurden, können einen Pflanzenpass erhalten und dürfen in den Postversand.

Werden Pflanzen oder Saatgut in kleinen Mengen direkt an den privaten Endnutzer abgegeben, so besteht keine Pflicht für einen Pflanzenpass. Damit können Sortenerhalter*innen weiterhin Saatgut direkt an Endnutzer abgeben, wie es z.B. bei Pflanzentauschbörsen üblich ist. Beim VERN können alle Tomaten- und Paprikasorten direkt ab Hof oder unseren Infoständen gekauft werden.


Weitere Informationen

https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/themen/tobrfv/

https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/brandenburg/pflanzenschutzdienst/pflanzengesundheit/pflanzenpasspflicht-304162

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