Liebe Interessentinnen und Interessenten,
der VERN e.V. vermehrt jedes Jahr Saatgut seltener Kulturpflanzen, damit Sie diese Raritäten im Garten oder auf dem Balkon nutzen können.
Unterstützen Sie den VERN e.V. bei der Erhaltung der Vielfalt unserer Kulturpflanzen.
Werden Sie Mitglied im VERN e.V.!
- Jahresbeitrag für Einzelmitglieder: 35 Euro/Jahr
- Jahresbeitrag für Betriebe und Institutionen: 70 Euro/Jahr
- Jahresbeitrag für Fördermitglieder: 180 Euro/Jahr
Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 10. Dezember des laufenden Jahres gekündigt wird.
VERN-Mitglieder erhalten Saatgut günstiger und bekommen auf Wunsch das aktuelle Compendium zugeschickt.
Mit Ihrer Mitgliedschaft sichern Sie die Erhaltung von gefährdeten Kulturpflanzen! Ihr Beitrag unterstützt uns, Saatgut von seltenen Kulturpflanzen zu sichern und Gärten, Äcker und Teller mit vielfältigen Kulturpflanzen zu bereichern.
Mitglied werden
Sie können uns Ihren Mitgliedsantrag per Post zusenden oder hier gleich Online stellen.
Wenn Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft haben, können Sie sich natürlich auch per Telefon 033334/70232 oder per E-mail an uns wenden: info@vern.de
- Mitglied werden – Per Post à als Button für Unterpunkt zum Anklicken
- Mitglied werden – Online Antrag à als Button für Unterpunkt zum Anklicken
Mitglied werden – Per Post Unterpunkt zum Anklicken
Hier finden Sie unseren Mitgliedsantrag als Pdf-Datei zum Ausdrucken.
Bitte füllen Sie das Dokument aus und senden den Antrag an den VERN e.V., Burgstraße 20, 16278 Angermünde OT Greiffenberg
Mitglied werden – Online Antrag Unterpunkt zum Anklicken
Ich will Mitglied im VERN werden
als Person (Jahresbeitrag 35,00 €)
als Betrieb oder Institution (Jahresbeitrag 70,00 €)
als Fördermitglied (Jahresbeitrag 180,00 €)
Meine Daten
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Vorname *
Name des Be-
triebs/Institution
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Telefon *
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Die Vereinssatzung (https://vern.de/satzung/) habe ich gelesen und verstanden. *
Mit der Datenschutzerklärung (https://vern.de/datenschutzerklaerung/) bin ich einverstanden *
Sicherheitshinweis: Wenn Sie auf den Button „Abschicken“ klicken, werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen. Das heißt, Ihre Daten können nur vom Empfänger eingesehen werden.
Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Eingabefelder sind Pflichteingaben.
Ihre Zahlungsweise
- SEPA Lastschriftverfahren-à als Button für Unterpunkt zum Anklicken
- Dauerauftrag à als Button für Unterpunkt zum Anklicken
- Jährliche Überweisung nach Erhalt der Rechnung zum Jahresanfang à als Button für….
- SEPA Lastschriftverfahren Unterpunkt zum Anklicken
Bitte geben Sie für das SEPA-Lastschriftverfahren Ihren Namen und die notwendige IBAN und BIC ein.
Nachname *
Vorname *
IBAN *
BIC *
Hiermit ermächtige ich den VERN e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom VERN e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Zahlungsempfänger: VERN e. V., Burgstr. 20, 16278 Angermünde OT Greiffenberg,
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE84ZZZ00002272040.
Die Mandatsreferenznummer teilen wir Ihnen separat mit – zusammen mit Ihrer Begrüßungspost, die Sie mindestens 5 Tage vor dem ersten Einzug erhalten.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.
Bitte drucken Sie sich den Mitgliedsantrag mit Ihrem erteilten SEPA-Mandat für Ihre Unterlagen aus. (Hinweis von Herrn Ritter: Auch der VERN muss dieseDokumente ausdrucken können!)
Sicherheitshinweis: Wenn Sie auf den Button „Abschicken“ klicken, werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen. Das heißt, Ihre Daten können nur vom Empfänger eingesehen werden.
Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Eingabefelder sind Pflichteingaben.
- Dauerauftrag Unterpunkt zum Anklicken
Bitte richten Sie den Dauerauftrag im 1.Quartal ein für das Vereinskonto des VERN e.V. bei der Sparkasse Uckermark
IBAN:DE06 1705 6060 3631 0011 68 BIC: WELADED1UMP
Ich richte einen Dauerauftrag mit dem Fälligkeitsdatum ein.
- Jährliche Überweisung nach Erhalt der Aufforderung zum Bezahlen des Beitrages zum Jahresanfang Punkt zum Anklicken
Sie überweisen ihren für das laufende Jahr fälligen Mitgliedsbeitrag jeweils nach Erhalt der Aufforderung auf das Vereinskonto des VERN e.V. Die Aufforderungen werden im Januar versandt.
Button „Abschicken“ |
Ich überweise meinen Mitgliedsbeitrag nach Erhalt der Aufforderung
Wie wollen Sie das Compendium beziehen und wie möchten Sie informiert werden?
Bitte kreuzen Sie das Gewünschte an:
Bitte senden Sie mir das Compendium an meine Postadresse
Ich nutze ausschließlich die Online Version des Compendiums und spare die Papierversion
Bitte senden Sie mir Einladungen zu Mitgliederversammlungen, die Aufforderung zum Entrichten des Beitrages und Mitgliederinformationen an meine Postadresse
Button „Abschicken“ |
Bitte senden Sie mir Einladungen zu Mitgliederversammlungen, die Aufforderung zum Entrichten des Beitrages und Mitgliederinformationen an meine E-Mail-Adresse
Unseren Newsletter, der zweimal jährlich erscheint, können Sie hier abonnieren https://vern.de/newsletter-bestellen/
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Damit wir Sie nach einem Umzug oder mit einer geänderten E-Mail-Adresseweiterhin erreichen können, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse per E-Mail an info@vern.de mit.
Zahlen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag per SEPA Lastschriftverfahren, vergessen Sie bitte nicht, uns den Wechsel zu einer anderen Bank mitzuteilen.
Bitte geben Sie bei Änderungsmitteilungen auch Ihre Mitgliedsnummer an, dies erleichtert uns die korrekte Zuordnung Ihrer Daten.
Mitgliedschaft kündigen
Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Möchten Sie das nicht, können Sie Ihre Mitgliedschaft satzungsgemäß und ohne Angabe von Gründen jederzeit bis 10. Dezember des laufenden Jahres schriftlich kündigen. Die Kündigung senden Sie an unsere postalische Adresse oder per E-Mail an info@vern.de. Die Kündigung erfolgt fristgerecht zum 31.12. und wird mit dem 1.1. des Folgejahres wirksam.